§ Rechtliche Betreuung
Mit dem Betreuungsgesetz vom 01.01.1992 wurde die Entmündigung Volljähriger abgeschafft. Rechtlich Betreute sollen nur in den Bereichen vertreten bzw. partnerschaftlich unterstützt werden, die sie selbstständig nicht mehr alleine regeln können. Das Recht auf Selbstbestimmung steht im Vordergrund.
Wer wird betreut?
Betreut werden volljährige Personen, die aufgrund
- einer Erkrankung,
- einer Behinderung
ihre persönlichen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr alleine erledigen können.
Wer betreut?
- Angehörige und MitbürgerInnen ehrenamtlich.
- SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen eines Betreuungsvereins als Vereinsbetreuer.
- Selbstständige BerufsbetreuerInnen.
- Die Betreuungsbehörde der Stadt Solingen.
Aufgabenkreise der Betreuung können unter Anderem sein:
- Gesundheitsfürsorge
z. B. durch Sicherstellung der medizinischen Versorgung oder Organisation geeigneter Pflegedienste. - Vertretung gegenüber Behörden etc.
z.B. durch Hilfestellung beim Ausfüllen von Sozialhilfe- und Grundsicherungsanträgen. - Wohnungsangelegenheiten
z.B. Suche nach geeigneten, geschützten Wohnformen. - Vermögenssorge
z.B. Hilfestellung bei der Schuldenregulierung oder Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen.