Vorsorgevollmacht

Jeder von uns kann in die Lage kommen, z. B. durch Krankheit, Unfall oder im Alter, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr regeln kann. Für diesen Fall sollten Sie Vorsorge treffen, indem Sie in einer Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens benennen, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln und Sie nach Ihren Vorstellungen zu vertreten. Mit der Erteilung einer Vollmacht vermeiden Sie das mit der Betreuerbestellung gerichtliche Verfahren.

 

Betreuungsverfügung

Wenn Sie hingegen niemanden haben, dem Sie eine Vollmacht anvertrauen möchten, können Sie in einer Betreuungsverügung festlegen, wer oder wer nicht für Sie im Bedarfsfall für Sie als Betreuer bestellt wird. Der Betreuer steht unter Kontrolle des Vormundschaftsgerichtes!

 

Patientenverfügung

"Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?"

In der Patientenverfügung können Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen wie sie medizinisch und pflegerisch behandelt werden möchten. Wichtige Bereiche können sein: Lebensverlängernde Maßnahmen, Schmerztherapie, künstliche Ernährung.
Mit der Patientenverfügung können Sie Einfluss auf Ihre Behandlung nehmen und Ihr Selbst- bestimmungsrecht wahrnehmen. Detaillierte Informationen zu diesen Themen gibt es Internet vom Bundesministerium der Justiz unter www.bmj.bund.de

 

Oder rufen Sie uns an!

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des SKFM bieten Fortbildungsveranstaltungen und individuelle Beratung an.